Raumvergabe

Offizierheimgesellschaft e.V. Wilhelmshaven
Im Offizierheim gibt es zahlreiche Räume für größere und kleinere Veranstaltungen. Die Räume sind innerhalb des Hauses auf drei Etagen verteilt angeordnet und in einem traditionellen und maritimen Ambiente gestaltet. Die Vergabe der Räume unterliegt bestimmten Kriterien. Sie erhalten hier die Informationen zur Raumvergabe.

Raumvergabeordnung für Private Feiern im Offizierheim von Mitgliedern der Offizierheimgesellschaft e.V. in Wilhelmshaven

Vorwort:
Aufgrund § 2 Abs. (4) der Satzungen der Offizierheimgesellschaft e.V. in Wilhelmshaven hat die Tätigkeit der Offizierheimgesellschaft im Einklang mit der ZDv 60/2 zu stehen. Daher sind private Veranstaltungen von Vereinen wie Campingclubs, Handball-, Fußball- oder sonstigen Sportvereinen, Kegelvereinen, Feiern mit Dienststellen, Elternabende, Volkshochschulveranstaltungen, Geschäftsjubiläen, Jubiläumsfeiern von Nichtmitgliedern und Geschäftsessen nicht zulässig.
Entsprechend unzulässig ist es, wenn Mitglieder für Nichtmitglieder in Alibifunktion Veranstaltungen buchen. Rahmen und Umfang privater Feiern von Mitgliedern werden in dieser Vergabeordnung abschließend geregelt.

  1. Private Feiern von Mitgliedern in den Räumen der Offizierheimgesellschaft für wesentliche Abschnitte im Leben- des Mitgliedes selbst- seines Ehegatten- seiner Kinder, soweit sie in seinem Haushalt leben oder von ihm unterhalten werden - seine Eltern, Schwiegereltern, Enkel und sonstige Angehörige, soweit sie mit in seinem Haushalt leben oder aus sittlicher Verpflichtung von ihm unterhalten oder unterstützt werden, sind zulässig. Als solche Feiern gelten insbesondere- Kindtaufen,- Geburtstage,- Konfirmation, Kommunion, Firmung,- Hochzeiten,- Trauerfeiern.
  2. Bestellberechtigter Personenkreis sind alle Mitglieder der Offizierheimgesellschaft. Diese können für Feiern der unter Ziffer A beschriebenen Art Räume der Offizierheimgesellschaft für sich reservieren lassen.
  3. Anmeldung der Feiern, Reihenfolge Bestellberechtige Personen haben unter Angabe des Charakters der Feier, des Teilnehmerkreises, der Anzahl der Gäste und der gewünschten Bewirtung die Anmeldung vorzunehmen. Für die Annahme der Anmeldung ist allgemein der Heimbetriebsleiter zuständig. Dieser vergibt im Rahmen der Belegung die Räume und entscheidet über den Einsatz der Küchen- und Personalkapazität. In Zweifelsfällen wird er Rücksprache mit dem Vorstand führen.
    Raum 3 wird grundsätzlich von Montag – Donnerstag für private Feiern nicht vergeben. Nach Bestätigung der Anmeldung sind Einzelheiten der Feier mit dem Heimbetriebsleiter abzusprechen. Bei kurzfristigen Absagen durch den Besteller werden diesem für Essensbuchungen, die nicht mehr rückgängig zu machen sind, die Kosten dafür in Rechnung gestellt.
  4. Zur Teilnahme berechtigt sind alle von dem gastgebenden Mitglied eingeladene Personen.
  5. Form und Durchführung der Feiern: Bei den Feiern darf für Vereine, Verbände, Parteien, Gewerkschaften und Geschäfte keine Werbung betrieben oder in den Festräumen und an der Front des Offizierheimes angebracht werden. Es ist nicht zulässig, in öffentlichen Zeitschriften als Festort das Offizierheim namentlich zu erwähnen.
  6. Widerruf der Bestätigung: Der Gesamtvorstand behält sich vor, jederzeit eine Bestätigung zu widerrufen, wenn sich herausstellt, dass die Erteilung aufgrund falscher Angaben erfolgt ist. Der Vorstand ist berechtigt, sofern zwingende dienstliche Gründe dieses erfordern, eine Bestätigung zu widerrufen.
  7. Ausschluss: Der Vorstand behält sich vor, Mitglieder, die gegen diese Vergabeordnung verstoßen, gemäß § 5 Abs. (1) der Satzungen von der Mitgliedschaft in der Offizierheimgesellschaft auszuschließen.

Der Vorstand